Ab 01.07.2018: LKW-Maut auch auf Bundesstraßen

Ab dem 01.07.2018 gilt die Mautpflicht für LKW nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf allen Bundesstraßen. Diese Mautausweitung wird daher zu zusätzlichen Kostenbelastungen führen, die bei der Kalkulation berücksichtigt werden müssen.

Es sind alle LKW ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht betroffen. Sie kann ferner auch durch Fahrzeugkombinationen entstehen, die nur durch den Anhänger die Grenze von über 7,5 Tonnen erreichen.

Mautpflichtig sind alle Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr (also auch zum Transport von Baumaterialien, wenn auch nur gelegentlich) bestimmt sind und verwendet werden.

Ein Merkblatt finden Sie hier als PDF.

Kreishandwerkerschaft Stade
Kreishandwerkerschaft Stade

Authorin: Kim Katharina Koch, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

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