Lenk– und Ruhezeiten aktualisiert

Die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder haben den Leitfaden „Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr“ erneut aktualisiert.

Der Leitfaden informiert über die jeweiligen Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer. Bei Streitfällen mit Kontrollinstanzen kann auf den Leitfaden verwiesen werden, der eine abgestimmte Interpretation von Bund und Ländern darstellt. Nach mehreren Jahren wurde dieser Leitfaden nun erneut aktualisiert.

Änderungen im Bereich der sogenannten Handwerkerausnahme
Die Handwerkerausnahme gilt für den Transport von Material, Ausrüstungen und Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt. Dabei darf das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers sein. Die Änderung betrifft die Neufassung der Berechnungsgrundlage für die Feststellung des Umkreisradius der Handwerkerausnahme.


Bisher haben die Kontrollbehörden den Umkreisradius von 100 Kilometern bei der Handwerkerausnahme von der jeweiligen Gemeindegrenze aus, in welcher der Baubetrieb seinen Sitz hatte, berechnet.

Diese Praxis haben die Kontrollbehörden nun aufgegeben. Künftig ist für die Berechnung des Umkreisradius der konkrete Betriebssitz eines Unternehmens maßgeblich. Die entsprechend geänderte Passage befindet sich in Punkt 6.2.1 des Behörden-Leitfadens.

Den Leitfaden finden Sie unter www.bag-bund.de (Menü: Rechtsvorschriften/Lenk- und Ruhezeiten/Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr/Rechtsvorschriften)

 

Kreishandwerkerschaft Stade
Kreishandwerkerschaft Stade

Authorin: Kim Katharina Koch, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

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