Aktuell: Facebook-Seiten und die DSGVO

Facebook-Seiten werden nach EuGH-Urteil aus September angepasst. Generell ist das Urteil auch für andere Plattformen von Relevanz!

Fakt ist: Neben Facebook sind auch die Betreiber von Fanseiten für den Datenschutz verantwortlich. Unternehmen, die eine Seite bei Facebook betreiben, können die Verantwortung für die Datenverarbeitung nicht komplett auf Online-Netzwerke abwälzen. Der EuGH gab mit dieser Entscheidung deutschen Datenschützern Recht. Rechtlich gesehen ist das Urteil aber eher ein symbolischer Sieg – wenn auch mit klarer Signalwirkung für die Zukunft.

Es geht um sogenannte Seiten-Insights – Daten, die Aufschluss darüber geben, wie Nutzer mit einer Seite interagieren. Facebook legt Seitenbetreibern nun eine Ergänzung zu den bisherigen Bestimmungen vor. Demnach müssen sie unter anderem sicherstellen, dass sie eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Insights-Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben und einen Verantwortlichen für die Datenverarbeitung der Seite benennen.

Ein Lichtblick im Bürokratiejungel: Die kommende ePrivacy-Verordnung wird vermutlich ab Ende 2019 regeln, unter welchen Voraussetzungen Tracking für Statistikzwecke über längere Zeiträume ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen zulässig ist. Damit wäre auch die vorliegende datenschutzrechtliche Hürde überwunden.

Fazit: Ernst nehmen, aber bitte keine Panikmache.  

Quelle: activemind.ag

 

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Authorin: Kim Katharina Koch, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

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