Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2019

Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2019

Am 11.04.2019 ist die Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen nach §§ 850c und 850f ZPO vom 04.04.2019 im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht worden. Die Freibeträge wurden insgesamt etwas erhöht.

Ab dem 01.07.2019 beträgt der monatlich unpfändbare Betrag nach

 

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Kreishandwerkerschaft Stade

Authorin: Kim Katharina Koch, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

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