Erinnerung: Leitfaden + Muster für Datenschutz ab 25. Mai!

Ab 25. Mai 2018 gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union neue Datenschutzregeln. Mit der Reform soll sichergestellt werden, dass in allen Mitgliedstaaten derselbe Datenschutzstandard besteht.

Da in Deutschland bereits hohe Anforderungen an den Datenschutz gelten, führen die neuen Vorschriften zwar zu zahlreichen formellen Änderungen. Eine inhaltliche Verschärfung der Anforderungen geht mit der Reform jedoch insgesamt nicht einher.

Handwerksbetriebe und Handwerksorganisationen müssen sicherstellen, dass sie bis zum 25. Mai 2018 die erforderlichen Anpassungen vornehmen.

 

Link zur Dropbox von Herr Udo Kaethner (Datenschutzbeauftragter der Handdwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade)  mit dem -Leitfaden, Mustervorlagen, Anlagen sowie einige Beispiele zum Thema „EU-Datenschutzgrundverordnung: https://www.dropbox.com/sh/psy4618dl02g6og/AAB4tONR_0WW_bYhaQVxI4rta?dl=0

Einen umfassenden Überblick bietet auch der Leitfaden des ZDH mit vielen Musterformularen ab Seite 27

(Fahren Sie mit der Maus über das Dokument oder klicken Sie mit dem Finger drauf um Blättern zu können)

PDF hier direkt herunterladen.

[pdf-embedder url=“https://www.kreishandwerkerschaft-stade.de/wp-content/uploads/2017/12/LEITFADEN_Das_neue_Datenschutzrecht_Hinweise_fuer_Handwerksbetriebe.pdf“]

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Kreishandwerkerschaft Stade

Authorin: Kim Katharina Koch, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

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