Hamburg, 22. Oktober 2026 – Die Auswirkungen der novellierten Gefahrstoffverordnung auf das Raumausstatterhandwerk standen im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung der Raumausstatter- und Sattler-Innung Niedersachsen Nord-Ost im Elbcampus Hamburg. Insgesamt 26 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern nutzten die Gelegenheit, sich über neue rechtliche Anforderungen, Arbeitsschutzmaßnahmen und praxisgerechte Lösungen im Umgang mit Asbest zu informieren.
Die Veranstaltung machte deutlich, dass die seit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung verschärften Anforderungen zahlreiche Betriebe des Raumausstatterhandwerks unmittelbar betreffen. Insbesondere bei Arbeiten in Bestandsgebäuden müssen Unternehmen künftig noch stärker prüfen, ob asbesthaltige Materialien vorhanden sein könnten und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Zum Auftakt informierte Rechtsanwalt Martin Kuschel über die aktuellen rechtlichen Entwicklungen und die daraus resultierenden Pflichten für Handwerksbetriebe. Anschließend erläuterte Stefan Olf von der Berufsgenossenschaft RCI die Anforderungen des Arbeitsschutzes sowie die Erwartungen der Berufsgenossenschaft an eine sichere Arbeitsorganisation.
Einen besonderen Praxisbezug erhielt die Veranstaltung durch mehrere Vorführungen innovativer Arbeitsverfahren. Auf dem Außengelände des Elbcampus demonstrierte die Firma ASUP das BT40-Verfahren zum staubarmen Fräsen von Bodenbelägen. Darüber hinaus wurde das BT30-Verfahren für Bohrarbeiten in potenziell belasteten Bauteilen vorgestellt. Im weiteren Verlauf zeigte Schadstoffgutachter Florian Ewert das BT31-Verfahren zur Asbesterkundung und erläuterte dessen Anwendung in der täglichen Praxis.
Der intensive Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern zeigte den hohen Informationsbedarf innerhalb der Branche. Diskutiert wurden unter anderem Fragen zum Versicherungsschutz, zur fachgerechten Entsorgung, zur Gerätewartung sowie zur Weitergabe zusätzlicher Kosten an Auftraggeber.
„Die große Resonanz aus vier Bundesländern zeigt, wie hoch der Informationsbedarf im Raumausstatterhandwerk aktuell ist“, betonte die Innung. Ziel der Veranstaltung sei es gewesen, den Betrieben konkrete Hilfestellungen für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben zu geben und gleichzeitig praxisnahe Lösungen aufzuzeigen.
Zum Abschluss erhielten die Teilnehmer Hinweise zu weiterführenden Schulungen, insbesondere zum Erwerb des sogenannten Asbestscheins nach TRGS 519 Anlage 4C. Zudem konnten sie bei einer Führung durch den Elbcampus Einblicke in die Prüfungsstätten des Raumausstatterhandwerks gewinnen.
Bildunterschriften
Foto 1: Praktische Vorführung des BT40-Verfahrens zur staubarmen Bearbeitung von Bodenflächen im Rahmen der Informationsveranstaltung „Asbest und die neue Gefahrstoffverordnung“ auf dem Gelände des Elbcampus in Hamburg.
Foto 2: Die 26 Teilnehmer aus Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern verfolgten die Demonstration moderner Arbeitsverfahren zum sicheren Umgang mit asbestverdächtigen Materialien.











