Was ändert sich zum 01.01.2019 bei der Entgeltumwandlung?

Muss der Arbeitgeber etwas tun / informieren?

 

Wandelt ein Arbeitnehmer einen Teil seines Lohns in eine betriebliche Altersversorgung um (Entgeltumwandlung), kann dies auf zwei Wegen erfolgen:

 

  • Aufgrund eines tarifvertraglichen Entgeltumwandlungsanspruches

 

  • Aufgrund des gesetzlichen Entgeltumwandlungsanspruches nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung.

 

Die Regelungen des Tarifvertraglichen Entgeltumwandlungsanspruches haben Vorrang!

 

Übertarifliche Entgeltansprüche können immer nur über den gesetzlichen Entgeltumwandlungsanspruch umgewandelt werden.

 

Zum 01.01.2019 gibt es einige Änderungen, die einem Merkblatt zu entnehmen sind.

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Kreishandwerkerschaft Stade

Authorin: Kim Katharina Koch, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

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